Ortstaxe in der Fuschlseeregion
Die Ortstaxe bzw. Nächtigungsabgabe ist eine durch das OÖ Tourismusgesetz geregelte Abgabe, die der Gast pro Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb zu entrichten hat. Der Beherbergungsbetrieb hebt für die jeweils zuständige Gemeinde diese Abgabe vom Gast ein.
Höhe der Ortstaxe in allen 6 Gemeinden rund um den Fuschlsee:
Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl
Zimmerpreis bzw. Stellplatzpreis zzgl. geltender gesetzlicher Ortstaxe, im Moment € 3,00
Die Ortstaxe wird pro Person und pro Nacht verrechnet!
Ortstaxe bei Kindern/Jugendlichen:
Alle Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind von der Ortstaxe befreit, sofern sie nicht im Jahr des Aufenthaltes 16 Jahre alt werden!
Für das Jahr 2025 gilt daher:
Alle Kinder, die 2010 oder später geboren wurden, sind von der Ortstaxe befreit. Bei allen Kindern, die 2009 oder früher geboren wurden, wird die Ortstaxe (wie oben angeführt) verrechnet.
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