Anpassung der Ortstaxen in einzelnen Gemeinden im Salzkammergut
Das Wichtigste im Überblick
Mit der 6. Oö. Ortstaxen-Anhebungsverordnung wurden die Ortstaxen für einzelne Gemeinden im Salzkammergut neu festgelegt. Betroffen sind unter anderem St. Wolfgang, mehrere Gemeinden rund um Mondsee-Irrsee, Bad Ischl sowie Orte im Inneren Salzkammergut. Für Betriebe ist vor allem wichtig, ab wann welcher Betrag gilt, damit die Einhebung, Kommunikation an Gäste und Abrechnung entsprechend angepasst werden können.
Diese Anpassungen gelten
- St. Wolfgang: seit 1. Mai 2026 gilt eine Ortstaxe von 3,60 Euro. Ab 15. Jänner 2027 steigt die Ortstaxe auf 4,20 Euro.
- Mondsee-Irrsee ohne Marktgemeinde Mondsee: In Innerschwand am Mondsee, Oberhofen am Irrsee, Oberwang, St. Lorenz, Tiefgraben und Zell am Moos gilt seit 1. Mai 2026 eine Ortstaxe von 3,10 Euro.
- Inneres Salzkammergut: In Bad Goisern am Hallstättersee, Gosau, Hallstatt und Obertraun gilt ab 1. Oktober 2026 eine Ortstaxe von 4,00 Euro.
- Bad Ischl: In Bad Ischl gilt ab 1. November 2026 eine Ortstaxe von 3,80 Euro.
Hinweis zur Marktgemeinde Mondsee: Die Marktgemeinde Mondsee wurde in der veröffentlichten Verordnung nicht berücksichtigt. Dieser Verordnungsfehler wurde weder vom Tourismusverband Salzkammergut und seinen Mitarbeiter:innen noch von der Marktgemeinde Mondsee verursacht. Die Verantwortung liegt beim Amt der OÖ Landesregierung. Die Reparatur der Verordnung ist bereits in Arbeit. Voraussichtlich ab 1. Juni 2026 gilt auch in der Marktgemeinde Mondsee eine Ortstaxe in der Höhe von 3,10 Euro. Weitere Informationen folgen, sobald diese offiziell vorliegen.
Warum diese Anpassung wichtig ist
Die zusätzlichen Mittel sollen gezielt in Maßnahmen fließen, die den touristischen Lebensraum Salzkammergut stärken: freizeittouristische Infrastruktur, Angebotsentwicklung, Besucherlenkung, Mobilität, Servicequalität und ein hochwertiges Gästeerlebnis. Damit leisten die Ortstaxen einen Beitrag zu Projekten, von denen nicht nur Nächtigungsgäste profitieren, sondern auch Betriebe, Gemeinden, Besucher:innen und Einheimische. Entscheidend ist, dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie spürbaren Nutzen bringen: für Qualität, Orientierung, Mobilität und Angebote, die das Salzkammergut als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum weiterentwickeln.
Im Artikel Überblick für Betriebe: Ortstaxe im Salzkammergut findet ihr eine allgemeine Übersicht zur Ortstaxe, zur Einhebung, zu gesetzlichen Grundlagen und zur Verwendung der Mittel.
