© Wandern (Foto: theadventurebakery)
Wandern mit Bergführer.
Wandern mit Bergführer.

Partnerbereich
für das Salzkammergut

suche
suchen
schließen

Ortstaxe im Salzkammergut - Überblick für Betriebe

Die Ortstaxe ist für Beherbergungsbetriebe ein wichtiger Bestandteil der täglichen Abwicklung. Sie ist gesetzlich geregelt, wird vom Gast eingehoben und an die Gemeinde abgeführt. Gleichzeitig leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Salzkammerguts: für Infrastruktur, Qualität, Besucherlenkung, Mobilität, Angebote und Projekte, die Betrieben, Einheimischen und Gästen zugutekommen.

Kurz erklärt: Was Betriebe wissen müssen

Die Ortstaxe ist eine Landesabgabe, die bei Nächtigungen in Gästeunterkünften in Oberösterreich anfällt. Ortstaxenpflichtig sind grundsätzlich Personen, die in einer Gästeunterkunft nächtigen und in der jeweiligen Gemeinde keinen Hauptwohnsitz haben. Die gesetzliche Grundlage bildet das Oberösterreichische Tourismusgesetz, insbesondere die §§ 47 bis 53.


Die Ortstaxe wird nicht vom Betrieb selbst getragen, sondern vom Gast eingehoben. Unterkunftgeber:innen sind verpflichtet, die Ortstaxe vom Gast einzuheben, entsprechende Aufzeichnungen zu führen, die Daten an die Meldebehörde beziehungsweise Gemeinde zu übermitteln und die eingehobene Abgabe an die Gemeinde abzuführen.


Die Ortstaxenpflicht betrifft unter anderem gewerbliche Unterkunftsstätten wie Hotels, Gasthäuser und Frühstückspensionen, Campingplätze, private Gästeunterkünfte sowie kurzfristige entgeltliche Raumvermietungen. Ausgenommen sind unter anderem ausschließlich langfristige Raumvermietungen von mehr als 30 Nächten sowie Dauercamper:innen, deren Stellplätze länger als zwei Monate abgestellt sind.


Von der Ortstaxe befreit sind bestimmte Personengruppen, etwa Kinder und Jugendliche bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden, sowie weitere gesetzlich definierte Ausnahmefälle. 

Weitere Details zu Gästeunterkünften, Befreiungsgründen, Meldepflichten und Abrechnung sind im Detail auf der Informationsseite von Oberösterreich Tourismus zusammengefasst.

Welche Ortstaxen gelten im Salzkammergut?

Mit der 6. Oö. Ortstaxen-Anhebungsverordnung wurden die Ortstaxen für einzelne Gemeinden im Salzkammergut angepasst. Die Erhöhungen gelten je nach Gemeinde zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

  • St. Wolfgang seit 1. Mai 2026: 3,60 Euro; ab 15. Jänner 2027: 4,20 Euro
  • Innerschwand am Mondsee, Oberhofen am Irrsee, Oberwang, St. Lorenz, Tiefgraben, Zell am Moos seit 1. Mai 2026: 3,10 Euro
  • Bad Goisern am Hallstättersee, Gosau, Hallstatt, Obertraun ab 1. Oktober 2026: 4,00 Euro
  • Bad Ischl ab 1. November 2026: 3,80 Euro

Hinweis zur Marktgemeinde Mondsee: Die Marktgemeinde Mondsee wurde in der veröffentlichten Verordnung offenbar vergessen. Dieser Verordnungsfehler wurde weder vom Tourismusverband Salzkammergut und seinen Mitarbeiter:innen noch von der Marktgemeinde Mondsee verursacht; die Verantwortung liegt beim Amt der OÖ Landesregierung. Die Reparatur der Verordnung ist bereits in Arbeit. Voraussichtlich ab 1. Juni 2026 gilt auch in der Marktgemeinde Mondsee eine Ortstaxe in der Höhe von 3,10 Euro.

Was passiert mit der Ortstaxe?

Die Ortstaxe bleibt in der Region und fließt in Projekte zurück, die das Salzkammergut als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum stärken. Dazu zählen Infrastrukturmaßnahmen, Besucherlenkung, Angebotsentwicklung, Mobilität, Serviceangebote, Veranstaltungen, Kulturformate und touristische Produkte, die den Aufenthalt für Nächtigungsgäste und Besucher:innen attraktiver machen.


Die Ortstaxe ist daher nicht nur eine Abgabe, sondern ein gemeinsamer Beitrag zur qualitätsvollen Weiterentwicklung der Region. Der Tourismus im Salzkammergut funktioniert langfristig nur dann, wenn Betriebe, Gemeinden, Einheimische und Gäste gleichermaßen davon profitieren. Genau dafür braucht es Mittel, die gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt werden.


Viele Investitionen, die über die Ortstaxe mitfinanziert werden, verbessern nicht nur das Gästeerlebnis, sondern auch die Lebensqualität vor Ort: gepflegte Wege, bessere Orientierung, nachhaltige Mobilitätsangebote, qualitätsvolle Freizeit- und Kulturangebote, digitale Services, Besucherlenkung in sensiblen Naturräumen und Angebote in der Nebensaison. Damit wird touristische Wertschöpfung ermöglicht, ohne den Lebensraum aus dem Blick zu verlieren.


Gerade im Salzkammergut ist diese Balance entscheidend. Unsere Region lebt von Seen, Bergen, historischen Orten, Welterbe, Kultur, starken Betrieben und engagierten Menschen. Diese Qualität ist nicht selbstverständlich. Sie muss gepflegt, organisiert und weiterentwickelt werden. Die Ortstaxe ist ein Instrument, um genau das zu ermöglichen: mehr Qualität, bessere Rahmenbedingungen und ein Salzkammergut, das für Gäste attraktiv und für Einheimische lebenswert bleibt.

Warum die korrekte Einhebung wichtig ist

Für Beherbergungsbetriebe ist die Einhebung und Abführung der Ortstaxe eine gesetzliche Pflicht. Gleichzeitig ist sie ein aktiver Beitrag zur gemeinsamen Entwicklung des Salzkammerguts. Jeder korrekt abgeführte Euro unterstützt Maßnahmen, die der Region zugutekommen: den Gästen, den Betrieben, den Gemeinden und den Menschen, die hier leben und arbeiten.


So wird aus einer Abgabe ein Beitrag zu einem funktionierenden touristischen Lebensraum – mit klarer Verantwortung, regionalem Nutzen und dem Ziel, das Salzkammergut zukunftsfähig, qualitätsvoll und lebenswert zu gestalten.