Ortstaxe in der Region Dachstein Salzkammergut
Die Ortstaxe bzw. Nächtigungsabgabe ist eine durch das OÖ Tourismusgesetz geregelte Abgabe, die der Gast pro Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb zu entrichten hat. Der Beherbergungsbetrieb hebt für die jeweils zuständige Gemeinde diese Abgabe vom Gast ein.
Höhe der Ortstaxe in allen 4 Gemeinden im Inneren Salzkammergut:
Bad Goisern, Gosau, Hallstatt, Obertraun
Zimmerpreis bzw. Stellplatzpreis zzgl. geltender gesetzlicher Ortstaxe, im Moment € 3,00
Die Ortstaxe wird pro Person und pro Nacht verrechnet!
Ein Teil der Ortstaxe, EURO 0,50 pro Person und Nacht, die unsere Gäste entrichten, fließt in den sogenannten “Infrastruktur- & Innovations-Fonds” des Tourismusverbands Inneres Salzkammergut. Mit diesen Mitteln werden vielfältige Projekte in den vier Gemeinden unterstützt. Diese Projekte kommen nicht nur unseren Gästen zugute, sondern vor allem auch den Einheimischen und den Bewohnern. Von verbesserten Freizeiteinrichtungen über moderne Infrastrukturen bis hin zu kulturellen Veranstaltungen - gemeinsam gestalten wir eine lebenswertere und attraktive Region für alle.
Ortstaxe bei Kindern/Jugendlichen:
Alle Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind von der Ortstaxe befreit, sofern sie nicht im Jahr des Aufenthaltes 16 Jahre alt werden!
Für das Jahr 2025 gilt daher:
Alle Kinder, die 2010 oder später geboren wurden, sind von der Ortstaxe befreit. Bei allen Kindern, die 2009 oder früher geboren wurden, wird die Ortstaxe (wie oben angeführt) verrechnet.
Kontakt & Service
Salzkammergut TourismusSalinenplatz 1
4820 Bad Ischl
Telefon +43 6132 26909
E-Mail info@salzkammergut.at
Web www.salzkammergut.at
