© Natur-Genuss (c) Salzkammergut - K. Kerschbaumer
Zwei Mountainbiker fahren einen Weg neben einer eingezäunten Wiese entlang. Nebel legt sich im Hintergrund über die Bäume. Auf der Wiese befinden sich Kühe.
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Etikette - Trail Tolerance

Als neue Figuren auf dem Spielfeld der Berg- und Freizeitsportler stehen Sie als eMTB-Fahrer:innen ganz besonders in der Pflicht, sich angemessen zu benehmen.

In Graubünden teilen sich Biker:innen und Wanderer:innen die Wege. Ein Projekt das Schule machen sollte. Doch das geht nur mit gegenseitigem Respekt. Schwarze Schafe werfen uns um Jahre zurück.

 

  1. NO TUNING
    Mit Motortuning verliert das E-MTB den Status Fahrrad. Auch wenn die 25km/h Grenze auf manchen Strecken nervt. Tuning ist illegal und schadet dem Sport. Nimm es sportlich und tritt etwas mehr in die Pedale.
  2. TRAILSHARING
    Wanderer:innen, Trailrunner:innen, klassische Biker:innen - nur mit Respekt ist ein Miteinander auf dem Weg möglich. Dazu gehören, ausreichend Abstand zu halten und die Geschwindigkeit anzupassen. Bedenken Sie, dass andere Ihre Geschwindigkeit nur schwer einschätzen können.
  3. KEINE BREMSSPUREN
    Blockierende Bremsen sind tabu. Sie sind nicht mehr als ein Beweis fahrtechnischen Unvermögens. Der Bremsweg wird länger, das Geräusch erschreckt Wanderer:innen und Wild und die Wege gehen kaputt.
  4. VORSICHT VERKEHR
    Achten Sie insbesondere in Kurven auf entgegenkommende Biker:innen und andere Wirtschaftsfahrzeuge. Halten Sie die Straßenverkehrsverordnung (STVO) ein und überholen Sie andere Waldnutzer:innen nur im Schritttempo. 
  5. AUF DEM WEG BLEIBEN
    Abstecher über Almwiesen oder mitten durchs Geröll sind tabu. Vermeide auch eingefahrene Abkürzerlinien. No Shortcuts!
    Sie biken nur auf markierten und freigegebenen Routen.
    Radfahren abseits markierter Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten kann zur nachhaltigen Beunruhigung der Wildtiere und zu Schaden an Wald und Pflanzen führen.
  6. FAHRVERBOT BEI DÄMMERUNG UND DUNKELHEIT
    Night Rides mögen Spaß machen, aber für Natur und Tier ist der Trend eine Katastrophe. Also: Überlasst den Wald bei Dämmerung der in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen Jagd und bei Dunkelheit den Tieren.
    Sie biken nur in der erlaubten Zeit von 01. Mai bis 31. Oktober!
    Mai, Juni, Juli, August   07.00 bis 19.00 Uhr
    September                         08.00 bis 18.00 Uhr
    Oktober                               09.00 bis 17.00 Uhr
  7. GAST IM WALD
    Sie sind Gäste im Wald und Sie verhalten sich auch entsprechend. Sie hinterlassen die Natur, wie Sie sie gerne vorfinden würden – ohne Abfälle.
  8. HALTEN SIE SICH ZURÜCK
    Viele Bikes sehen aus wie Motocross-Maschinen. Grelle Farben, Protektoren und Helme sorgen zusätzlich für eine provozierende Optik. Gleiche das aus durch ruhige, freundliche Art, das macht viel wieder gut. Fahren Sie nicht im Pseudo-Wheelie an Wanderer:innen und Biobiker:innen vorbei und überlegen Sie sich, ob Sie wirklich einen Vollvisier-Helm brauchen. Schalten Sie beim Überholen lieber in eine niedrige Unterstützungsstufe und wechseln Sie ein paar freundliche Worte mit Ihren Mit-Wegebenutzer:innen.
     

Mit gemeinsamen Spielregeln sorgen Sie dafür, dass der Wald auch zukünftig einen einzigartigen Erholungs- und Lebensraum sowie Arbeitsplatz für alle bietet.

Weitere Informationen zum Radfahren im Wald vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

© Sicherheit am eTrail (c) Salzkammergut - K. Kerschbaumer
Ein Mountainbiker fährt an einem Wegweiser vorbei. Er trägt einen Helm und einen Rucksack.