
Die einzigartig klare und ausgezeichnete Wasserqualität und sein Fischreichtum zeichnen den Wolfgangsee als Fischerparadies aus. Auch die Anwesenheit des vom Aussterben bedrohten Perlfisches bürgen für die Qualität des Wassers.
Der 12,8 Quadratkilometer große Wolfgangsee, auch Abersee genannt, ist durch die Einschnürung aus dem Zinkenbach und den Dittlbach vor St. Wolfgang, wo der See nur 20 Meter tief ist, in zwei Seebecken unterteilt. Im 7,5 km² großen St. Gilgener Becken liegt mit 114 Metern die größte Tiefe. Das kleinere, 5,4 km² umfassende Strobler Becken ist 67 Meter tief.
Vorkommende Fischarten:
Seesaibling, Reinanke, Maräne, Seeforelle, Hecht, Zander, Barsch, Aal, Aalrute, Brachse, Aitel u.a. Weißfischarten.
Geschützt ist der Perlfisch.
Der Wolfgangsee gliedert sich in drei unterschiedlich große Fischereireviere.
Teilgebiete und Fischkarten am Wolfgangsee:
Fischkarten für das Teilgebiet St .Wolfgang, Strobl bis Gschwendt (bis Zinkenbachmündung) erhalten Sie in St. Wolfgang bei:
~ Fischerei Höplinger, +43 (0)664 5034734
~ Camping Appesbach, +43 (0)6138 2206
in Strobl/Gschwendt bei
~ Sport Girbl, +43 (0)6137 7484
~ Camping Schönblick, +43 (0)6137 7042
Die Preise für das Teilgebiet belaufen sich für eine Tageskarte auf EUR 14,00 bei einer Wochenkarte auf EUR 60,00
Fischereiumlage bei Tageskarte: EUR 5,00 ; bei einer Wochenkarte: EUR 10,00
Das zweite Teilgebiet am Wolfgangsee - Ried bis Gschwand
- reicht von Südosten der Zinkenbachmündung, im Nordosten die Dittelbachmündung, im Nordwesten der Ferienhort und im Südwesten der Gasthof Gamsjaga.
Die Saison beginnt mit 25. Februar bis 31. Oktober. In den Monaten Februar bis April sowie September und Oktober ist das Fischen von 6:00 bis 19:00 Uhr gestattet.
Von Mai - August darf in der Zeit von 5:00 bis 22:00 Uhr gefischt werden.
Lizenzen für das Teilgebit Ried bis Gschwand erhalten Sie bei
~ Agip Tankstelle Resch, +43 (0)6137 757521
~ Gasthof Gamsjaga, +43 (0)6227 3222
Die Preise für dieses Teilgebiet betragen für eine Tageskarte Erwachsene: EUR 12,00; Jugendliche (12 - 16 Jahre): EUR 8,00
oder Wochenkarte für Erwachsene: EUR 50,00; Jugendliche (12 - 16 Jahre): EUR 20,00; Wochenkarte Tag- und Nacht: Erwachsene: EUR 85,00 Kinder: EUR 35,00
Fischereibestimmungen:
Tagesfang:
Je Lizenznehmer und Angeltag dürfen mit Ausnahme von Köderfischen sechs Fische, davon eine Seeforelle, entnommen werden.
Angelgeräte:
Maximal zwei Angelruten, je ein Angelhaken oder je drei Stück Nymphen auf Seesaibling und Renke/Maräne. Zum Fang von Köderfischen darf keine zusätzliche Angelrute verwendet werden. Maßband, Lösezange, Setzkescher sind unbeding mitzuführen.
Kinder:
Pro volljährigen Lizenznehmer ist das Mitfischen von einem Kind unter zwölf Jahren gestattet. Vom Kind gefangene Fisch zählen zum Tagesausfang des Lizenznehmers. Pro Tageskarte darf, einschließlich des Kindes, mit zwei Angelruten gefischt werden.
Köder:
Sämtliche gesetzlich erlaugten Kunst- und Naturköder; die Verwendung von lebenden Wirbeltieren (Köderfische) als Köder ist verboten.
Das dritte Teilgebiet, der obere, nordwestliche Teil des Wolfgangsees, reicht vom Gasthof Gamsjaga, über den oberen Beginn der Falkensteinwand, bis St. Gilgen.
Eine Tageskarte für dieses Gebiet kostet EUR 16,00 oder eine Wochenkarte EUR 50,00 ; Nachtkarte EUR 15,00, Saisonkarte EUR 170,00
Erhältlich sind diese:
~ Gasthof Fürberg, +43 (0)6227 2385
Bedingungen:
* Die allgemeine Fangzeit ist von 10. Mai bis 15. Oktober.
* Gefischt werden darf mit max. 2 Ruten mit je 3 Haken bzw. Köder bei freier Köderwahl (Ausnahme sind lebende Wirbeltiere).
* Es ist verboten ein Echolot mitzuführen bzw. zu verwenden.
* Erlaubt sind die Spinn-, Schlepp-,Grund- und Fliegenfischerei.
* Gefischt werden darf von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang.
* Die Strecke vom Ferienhort Lueg bis zum Gasthof Gamsjaga darf ab 15. September vom Ufer aus bzw. in Ufernähe (150 m) nicht befischt werden (Laichschongebiet).
* Die Saisonkarte ist nur mit behördlicher Steuerkarte gültig und berechtigt auch zum Nachtfischen. Sie berechtigt aber nicht zum Fang des Seesaiblings.
* Pro Tag dürfen max. 4 Renken und 1 Seeforelle entnommen werden.
* Mit der Nachtkarte (gültig von 21:00 bis 5:00) dürfen nur Aal, Aalrutte, Flußbarsch und diverse Weißfischarten befischt werden.
* Alle Kartenpreise verstehen sich inkl. Landesabgabe und Fischereiumlage.
* Es wird darauf hingewiesen, daß eingefriedete Grundstücke nur mit Einwilligung des Grundbesitzers betreten werden dürfen.
* Die Fischerei im Bereich vom Bachmündungen im Radius von 50 m ist wegen eines laufenden Seeforellenprojektes nicht erlaubt. Ebenfalls darf in der Fürbergbucht von der Schiffsanlegestelle bis zum Bootshaus nicht gefischt werden. (Schongebiet)
Detailierte Informationen erhalten Sie auch gerne hier:
hier
Wolfgangsee Tourismus Gesellschaft
Au 140, 5360 St. Wolfgang
Tel.: +43 (0)6138 8003
Fax: +43 (0)6138 8003-81
e-Mail: info@wolfgangsee.at
Web: http://www.wolfgangsee.at