
Der Irrsee gilt als Geheimtipp unter Sportanglern. Das Fischen ist sowohl vom Ufer, als auch vom Boot aus möglich.

| Fischarten: | Maränen(Reinanken)-Fischerei, aber auch Hecht, Zander, Forelle und Karpfen kommen vor. |
| Nutzungsbest.: | BETRIEBSORDNUNG FÜR DEN IRRSEE Herausgegeben vom Konsortium Zellersee. Was brauchen Sie, um fischen zu dürfen? Fischer(gast)karte, Lizenzbuch, Lizenz, Fangliste Welche Fanggeräte sind erlaubt? Es dürfen entweder 3 Angelruten mit je einem Köder oder ein Paternostergerät (Hegene) mit höchstens 6 Abzweigern verwendet werden. Zusätzlich ist die Verwendung einer Handdaubel (1x1 m) zum Köderfischfang erlaubt. Für das Aufstellen der 3 Angelruten stehen höchstens 30 m Uferlänge zur Verfügung. Im Wasser dürfen keine Angelruten verankert werden. Die Angelruten bzw. –geräte sind vom Lizenznehmer persönlich zu beaufsichtigen. Der Schwimmer (Pose) darf vom Ufer oder vom Ruderboot aus höchstens 30 m entfernt sein. Was ist nicht erlaubt? Lebende Salmoniden als Köderfische; vom 1. November bis 31. Jänner die Verwendung der Hegene (Paternoster); neben einer gültigen Jahreslizenz darf keine weitere Lizenz gelöst werden. Sonderschonzeit: Maräne (Reinanken) 1. November bis 31. Jänner Allgemeines: Ein Echolot darf weder mitgeführt noch verwendet werden. Von den gekennzeichneten Fanggeräten des Konsortiums (roter Würfel oder Netz- bzw. Reusenkennzeichnung) ist ein Abstand von 50 m einzuhalten. Pro Tag dürfen nicht mehr als insgesamt 2 Stück Salmoniden oder Maränen (Reinanken), sowie 7 Stück Karpfen oder Schleien aus dem Gewässer entnommen werden. Gefangene Hechte, Karpfen, Maränen (Reinanken), Schleien, Seeforellen, Waller und Zander sind unter Datums- und Uhrzeitangabe unverzüglich in die mitzuführende Fangliste einzutragen. Die Angabe muß bei allen Fischarten in Kilo, bei Maränen (Reinanken) und Brachsen kann sie auch in Stück erfolgen. Wenn 2 Stück Maränen pro Tag entnommen wurden, ist das Fischen auf diese Fischart sofort einzustellen. Wenn 20 Stück Maränen pro Jahr entnommen wurden, darf auf Maränen (Rein-anken) nicht mehr gefischt werden. Ein Sportfischer, der als erster den Platz eingenommen hat, kann vom zweiten einen Abstand von mindestens 20 m verlangen. Für die Maränenfischerei dürfen keine Haken verwendet werden, die kleiner als Größe 14 sind (kleiner bedeutet 16, 18 etc.). Fische, die entnommen werden, sind unverzüglich zu töten (ausgenommen die Köderfische). Untermäßige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen. Gefangene Fische dürfen nicht veräußert oder gegen Naturalersatz vertauscht werden. |
| Lizenzen: | Die Lizenzen sind in allen Orten um den See zu bekommen. LIZENZAUSGABESTELLE Familie Manglberger Am Irrsee 28 4893 Zell am Moos Tel. +43 (0)6234 8642 Campingplatz Maier Unterschwand 9 4893 Zell am Moos Tel. +43 (0)6234 7081 Tabakfachgeschäft Thomas Lettner Kirchenplatz 4 4893 Zell am Moos Tel. +43 (0)664 14 18 123 Hier erhalten Sie auch Detailinformationen zum Fischen (Betriebsordnung am Irrsee, Brittel- und Sonderbrittelmaße, Sonderschonzeiten und Sonstiges) |
Aufgrund seiner ruhigen und idyllischen Lage uns seiner weitgehend unverbauten Ufer gilt der Irrsee als einer der beliebtesten Salzkammergut-Seen für den ganzjährigen Angelsport!
Tourismusverband MondSeeLand, Mondsee-Irrsee
Dr. Franz Müller Straße 3, 5310 Mondsee
Tel.: +43 (0)6232 2270
Fax: +43 (0)6232 2270-22
e-Mail: info@mondsee.at
Web: http://www.mondsee.at